Die Beratungen für den Haushalt 2024 haben begonnen. Aufgrund von wichtigen Großprojekten wie der Sanierung der Mittelschule und des Baus des Ringheimer Kindergartens, sind die finanziellen Handlungsspielräume der Gemeinde deutlich eingeschränkt. Weiter große Sprünge sind also kaum möglich.
Nachfolgend stellen wir unsere Erwartungen und Anträge für den Haushalt 2024 vor.

Digitalisierung
Vom Digitalisierungsbudget aus dem Haushalt von 2023 sind noch umfangreiche Mittel nicht abgerufen, weil sich die Umsetzung verzögert. Digitalisierung ist eine wichtige Stellschraube für ein effektives Arbeiten. Der Fachkräftemangel verschärft die Dringlichkeit. Daher müssen die verbliebenen Mittel ins Jahr 2024 übertragen und auch abgerufen werden.

Sicherstellung des Präsenzunterrichts
Wichtig ist für uns, dass das Budget zur Unterstützung unserer Schulen bei der Sicherstellung des Präsenzunterrichts nach 2022 und 2023 auch 2024 wieder zur Verfügung gestellt wird.

 

Folgende Anträge haben wir neu eingereicht:

Mittel für Ausgleichsflächen für einen Biotopverbund

Aufgrund der laufenden Flurbereinigung Pflaumheim 2 haben wir Mittel für den Erwerb von Einlageflächen beantragt

Die Zielsetzung dabei ist die Umsetzung des von der Gemeinde schon seit langem beabsichtigten Biotopverbundes zwischen dem Unter- und dem Oberwald. Dieser ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Biodiversität und auch des Wildunterstands und Wildwechsels.

Verbreiterung des Radweges am Welzbach in Pflaumheim

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sind mittlerweile auf das Fahrrad als das Verkehrsmittel ihrer Wahl umgestiegen. Insbesondere für den Weg zur Arbeit ist ein flüssiges Vorankommen notwendig, um den Umstieg noch attraktiver zu machen.

Im Bachgau ist der Abschnitt des Pflaumheimer Radweges am Welzbach eine bremsende aber auch gefährliche Engstelle. Hier begegnen sich Fahrradfahrer und Fußgänger aus zwei Richtungen.

Für die Verbreiterung des Radweges und eine Versetzung des Geländers haben wir Haushaltsmittel beantragt. Gleichzeitig sollen Fördermöglichkeiten geprüft und ggf. ausgeschöpft werden um die finanzielle Belastung der Gemeinde zu minimieren.

Ergänzung der Leitplanken am sanierten Abschnitt der Großostheimer Ortsumgehung

Mit großem Unverständnis hatten nicht nur wir zur Kenntnis genommen, dass am Straßenabschnitt zwischen Wein- und Bierkreisel, wohl aufgrund aktueller Vorschriften, zwingend Leitplanken auf der gesamten Strecke angebracht werden mussten.

Der Sinn dieser Vorschriften erschließt sich dem normalen Menschenverstand nicht, wenn die Sicherheitseinrichtung bis unmittelbar in die Kreisverkehre geführt, gleichzeitig aber – aus Kostengründern – auf die Anbringung einer unteren Planke zum Schutz für Zweiradfahrer verzichtet wurde. Für die Nachrüstung der Strecke mit einer zusätzlichen, unteren Leitplanke haben wir einen Betrag von 65.000 € beantragt.

Mittel für ein Förderprogramm zur Wandbegrünung und Ortsgestaltung

Um der starken Erhitzung der Innerorte im Sommer ein Stück weit entgegenzuwirken, ist die Begrünung von Fassaden sinnvoll. Zur Förderung privater Maßnahmen an der eigenen Immobilie wollen wir die Auflegung eines unbürokratischen Förderprogramms – ähnlich wie bei den Balkonkraftwerken - und die Einstellung von 10 TEUR im Haushalt.

Antrag auf Einstellung von Haushaltsmittel für die externe fachliche Beratung von Bauvorhaben

Die derzeitige Personalsituation im Bauamt ermöglicht keine zufriedenstellende architektonische und städtebauliche Beratung und Beurteilung von kritischen Bauvorhaben. Eine flexible und – gegenüber der Einstellung eines/r weiteren Mitarbeiters/in – günstige Lösung sehen wir in der Beauftragung eines erfahrenen, außenstehenden Architekturbüros für die begleitende Beratung von Bauvorhaben, wofür wir im Haushalt 7.500 € vorsehen wollen.

 

Bayern ist verpflichtet, bis 2032 1,8 % seiner Landesfläche für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterfüllen der Flächenbeitragswerte ist die Windenergie unbeschränkt privilegiert, d.h. landesrechtliche Mindestabstände und raumordnerische Maßnahmen (z.B. Untersagungen nach § 12 ROG) blieben ohne Wirkung. In diesem Falle droht eine „Verspargelung“ der Landschaft.

Die verantwortlichen Planungsträger zur Bereitstellung der Flächen sind die Regionalen Planungsverbände. In der Gemeinderatssitzung vom 28.09. hatte nun der Gemeinderat zu entscheiden, welche der drei vom Regionalen Planungsverband zur Wahl gestellten Potentialflächen im Bachgau er zur Nutzung für die Windkraft empfiehlt und welche nicht.

Als erste Wahl votierte der Gemeinderat einstimmig für die Fläche „Gottfrieds- und Hartgrundswald“ auf Wenigumstädter Gemarkung an der Grenze zu Mosbach und Mömlingen.

Auch wir haben dafür plädiert. Natürlich ist es ein zweischneidiges Schwert, wenn Bäume für die Erschließung von Flächen zu Gunsten erneuerbarer Energien geopfert werden müssen. Bei unserer Abwägung ist jedoch von Bedeutung gewesen: Die Ersatzaufforstung ist zwingend vorgeschrieben. Die Energie, die ein modernes Windrad erzeugt, spart pro Jahr ca. 7.000-9.000 Tonnen CO2 ein. Ein Hektar Wald bindet 6 – 12 Tonnen CO2 /Jahr.

Entscheidend ist: Der Gottfrieds- und Hartgrundswald befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Es besteht hier also nicht die Gefahr, dass externe Investoren sich unbemerkt Flächen sichern, ihre Projekte durchziehen und die Gewinne abschöpfen. Wir als Grüne / Junge Liste wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort maximal an der Wertschöpfung beteiligt werden – über direkte finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten und / oder über entsprechende Mehreinnahmen der Gemeinde, die dann allen zu Gute kommen.
Die Fläche „Gottfrieds- und Hartgrundwald“ ermöglicht eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden Mömlingen und Schaafheim , die in unmittelbarer Nachbarschaft ebenfalls Potentialflächen haben. Bei einer Zusammenarbeit der Kommunen braucht es wahrscheinlich nur eine Erschließung. Die ökologischen Flurschäden können auf diese Weise minimiert und die Rentabilität der Windkraftanlage erhöht werden.

In dieser Sitzung keine Empfehlung für eine der Flächen abzugeben, war für uns keine Option. Dann hätte der regionale Prüfungsverband ohne unsere Stellungnahme entschieden. Und dann vielleicht zu Gunsten einer Fläche, die uns nicht genehm ist.