In dem Artikel der SPD vom 08.02.2024 im Bachgau-Bote wird der Beschluss über die Vergabe zweier Restbauplätze am Pfaffenberg als „Wahnwitz“, „indiskutabel“, die Gemeinde als „Preistreiber“, ein Abstimmungsergebnis von 12:7 als „denkbar knappe Gemeinderatsmehrheit“ bezeichnet.
Unsere Richtlinie über die Veräußerung gemeindlicher Grundstücke besagt:
„Zur Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Unterstützung von Familien mit Kindern sowie der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung vergibt die Marktgemeinde Großostheim vergünstigt Bauland an bestimmte Personenkreise der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung um diesen das Bauen und den Verbleib in Ihrer Heimat zu ermöglichen.“
Es geht also darum, Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, die sich auf dem freien Markt kein Grundstück leisten könnten.
Wir haben unter anderem in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 20.10.2022, in der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2023 und auch in der Sitzung am 01.02.2024 den Umstieg auf ein Erbpachtmodell für gemeindliche Bauplätze gefordert. Hagen Kulek rechnete vor, wie hoch das Haushaltseinkommen einer Familie mit 100.000 EUR Eigenkapital sein müsse, um sich in der heutigen Zinslandschaft ein von der Gemeinde subventioniertes Grundstück mit Haus (angenommene Gesamtinvestitionskosten 600.000 EUR) leisten zu können: Die Familie benötigt mindestens ein Jahresbruttoeinkommen von 95.000 EUR.
Architekt Thomas Schuler bestätigte, dass bei den derzeitigen Preisen und Zinsen weite Kreise der Bevölkerung keine Möglichkeit hätten, ein Haus zu bauen.
Im Erbpachtmodell, bei dem das Grundstück nicht über die Bank mitfinanziert werden muss, reichen dagegen ca. 10.000 EUR weniger, also ein Jahresbruttoeinkommen von ca. 85.000 EUR. Das ist immer noch ein deutlich überdurchschnittliches Einkommen – aber doch näher an der sozialen Absicht der gemeindlichen Richtlinie. Dies wird jetzt zumindest bei 4 Baugrundstücken an der Wenigumstädter Hauptstraße - auch auf unser Betreiben hin - umgesetzt.
Bauplätze, die nach der gemeindlichen Richtlinie vergeben werden, sind subventioniert – sie werden unter aktuellen Marktpreisen angeboten. Daher gilt lt. Richtlinie für Bewerber eine Einkommensobergrenze von 126.000 EUR pro Jahr (also 10.500 EUR brutto im Monat) bzw. 200.000 EUR maximales Vermögen. Beide Obergrenzen wollte die Verwaltung für die Vergabe der beiden freien Bauplätze am Pfaffenberg aufheben. Theoretisch hätten dann auch Millionäre vergünstigt zum Zuge kommen können.
Nachdem seitens der gemeindlichen Sachbearbeiterin und Teilen des Gemeinderats keine Bereitschaft gezeigt wurde, von diesem Vorhaben abzurücken, folgten wir dem Antrag, den Preis nach oben zu setzen. Die einkommensstärksten Haushalte können sich durch aus einen höheren Preis leisten. Die Verkaufspreise fließen dem Gemeindehaushalt zu, aus dem Projekte für die Allgemeinheit finanziert werden.
Gerne können wir wieder auf den ursprünglichen Preis gehen – aber nur nach den Bedingungen der gültigen Richtlinie – mit allen sozialen Aspekten.